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Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Vetschau/Spreewald
Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung (LAP) gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz – Einsichtnahme und Mitwirkung – Zwischenstand – LAP Stufe IV für Vetschau/Spreewald
Entsprechend den Inhalten des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben Gemeinden eine Pflicht, Lärmaktionspläne aufzustellen. Dieser Forderung nachkommend wird derzeit der Lärmaktionsplan der Stufe 3 (aus 2017/2018) der Stadt Vetschau/Spreewald überarbeitet. Wie zur Lärmaktionsplanung der Stufe 3 zeigen die Karten der Stufe 4 für die Stadt Vetschau/Spreewald eine Betroffenheit aus der Überschreitung des Prüfwertes durch den Verkehrslärmeinfluss der Bundesautobahnen (BAB 15).
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV (Fassung 03/2024) kann vom 14.03.2024 bis 15.04.2024 im Raum 302 der Stadtverwaltung im Stadtschloss, Schlossstraße 10 in 03226 Vetschau/Spreewald während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
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Lärmaktionsplanung der Stadt Vetschau/Spreewald - Bericht, Entwurf Februar 2024 |
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